Energetisches Quartierskonzept für Städte & Kommunen

Quartiersplanung

Wärmeplanung:

Ganzes Gemeindegebiet, grobe Flächenebene — welche Gebiete eignen sich für ein Wärmenetz?

Quartierskonzept:

Einzelnes, abgegrenztes Quartier, gebäudescharfe Daten — wie wird das konkret umgesetzt, inklusive Fördermittelanträge?

Rechtlicher Rahmen & Anlass

Kommunale Wärmeplanung ist Pflicht. Rechtsgrundlage: Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit 1.1.2024 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

Fristen: über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle übrigen bis 30.06.2028 (vereinfachtes Verfahren unter 10.000 Einwohnern).

Das Quartierskonzept selbst ist keine gesetzliche Pflicht. Der Begriff kommt im WPG nicht vor — es ist ein freiwilliges Förderinstrument aus der Städtebauförderung (KfW 432, siehe „Förderung“), positioniert als Umsetzungsschritt nach der Wärmeplanung.

Ein Quartierskonzept lohnt sich typischerweise bei:

  • einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder einem Neubaugebiet mit Energieversorgung von Anfang an mitgedacht
  • Sanierungsstau im Bestand, häufig in Siedlungen der 1960er- bis 1980er-Jahre
  • einem angedachten Wärmenetz, oder wenn die Wärmeplanung ein Gebiet bereits als netzgeeignet ausgewiesen hat
  • Zugang zu Fördermitteln, die ein Konzept voraussetzen (siehe KfW 432)