Energetisches Quartierskonzept für Städte & Kommunen
Ein energetisches Quartierskonzept plant die energetische Zukunft eines einzelnen Quartiers — pragmatisch, konkret & im Detail.

Das Ergebnis: ein priorisierter Maßnahmenkatalog mit konkreten Schritten. Pragmatisch gehalten, im nächsten Schritt sollen die konkreten Umsetzungen folgen.
Die Schnittstelle zur Umsetzung: Wir liefern Bilanzierung, Szenarien und Maßnahmenkatalog. Die bauliche Umsetzung übernehmen Eigentümer:innen, Netzbetreiber oder von der Kommune beauftragte Firmen. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung weiter — meist als Sanierungsmanagement.
Abgrenzung zur kommunalen Wärmeplanung: Wer schon eine Wärmeplanung hat, gewinnt mit dem Quartierskonzept die nächste Detailstufe für die vordringlichen Gebiete. Mehr zur kommunalen Wärmeplanung
Wärmeplanung:
Ganzes Gemeindegebiet, grobe Flächenebene — welche Gebiete eignen sich für ein Wärmenetz?
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Quartierskonzept:
Einzelnes, abgegrenztes Quartier, gebäudescharfe Daten — wie wird das konkret umgesetzt, inklusive Fördermittelanträge?
Rechtlicher Rahmen & Anlass
Kommunale Wärmeplanung ist Pflicht. Rechtsgrundlage: Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit 1.1.2024 (BGBl. 2023 I Nr. 394).
Fristen: über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle übrigen bis 30.06.2028 (vereinfachtes Verfahren unter 10.000 Einwohnern).
Das Quartierskonzept selbst ist keine gesetzliche Pflicht. Der Begriff kommt im WPG nicht vor — es ist ein freiwilliges Förderinstrument aus der Städtebauförderung (KfW 432, siehe „Förderung“), positioniert als Umsetzungsschritt nach der Wärmeplanung.
Ein Quartierskonzept lohnt sich typischerweise bei:
- einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder einem Neubaugebiet mit Energieversorgung von Anfang an mitgedacht
- Sanierungsstau im Bestand, häufig in Siedlungen der 1960er- bis 1980er-Jahre
- einem angedachten Wärmenetz, oder wenn die Wärmeplanung ein Gebiet bereits als netzgeeignet ausgewiesen hat
- Zugang zu Fördermitteln, die ein Konzept voraussetzen (siehe KfW 432)