FAQ
Haben Sie Fragen?
Das hier enthaltene FAQ soll als eine Art Info- und Wissensdatenbank dienen und wird kontinuierlich durch uns erweitert. Gerne können Sie uns Anregungen zur Aufnahme weiterer Themen zusenden.
Die Fördermittel unterscheiden sich je nach umgesetzter Maßnahme:
In Luxemburg gibt die Klima Agence über ihren Beihilfesimulator Klima-Agence – Beihilfensimulator einen guten Überblick über die Fördersummen. Einzelne Sanierungsmaßnahmen können auch ohne eine Energieberatung gefördert werden (hierbei läuft die Beantragung der Förderung entweder über MyGuichet oder auch direkt über den ausführenden Handwerksbetrieb).
In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und teilweise auch kommunaler Ebene. Eine zentrale Rolle spielt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen gibt es z.B. hier: BMWE | Das passende Förderprogramm für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finden. Da die Fördermittellandschaft sehr komplex ist, empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Beratung. Übrigens, auch die Energieberatung können Sie sich zu 50% fördern lassen.
Wichtig ist, dass Förderanträge in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden müssen. Ob eine geplante Dämmmaßnahme die jeweiligen Förderanforderungen (Klimabonus bzw. BEG) überhaupt erfüllt und welche Einsparung sie bringt, können Sie vorab mit unserem U-Wert-Rechner auf Energieberatung Luxemburg & Region Trier – enerlyse.lu prüfen.
Grundsätzlich ist die Solarnutzung über die Wallbox kein Problem, es gibt aber ein paar Fallstricke:
1. Wallbox und Wechselrichter müssen miteinander kommunizieren können; manche Hersteller sind hierbei direkt kompatibel, in anderen Fällen kann die Kommunikation über ein Energiemanagement umgesetzt werden.
2. Normativ gilt bei AC Strom in Europa einen Mindeststrom von 6 A pro Phase. Lädt die Wallbox 1-Phasig, kann diese erst ab 1,4 kW Überschussstrom mit der Ladung beginnen, bei 3-Phasiger Ladung erst ab 4,1 kW. 4,1 kW an Überschussstrom sind in einem normalen Haushalt eine ganze Menge, weswegen eine automatische Phasenumschaltung der Wallbox meist sinnvoll ist.
Als Faustformel gilt für Sattel- und Walmdächer 0,2 kWp/m². Bei einer Verfügbaren Fläche von 50 m² passen also in etwa 10 kWp auf das Dach. Die Arbeiten können direkt bei einem Installateur beauftragt werden, hier bekommt man in der Regel auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie Informationen zu den Fördermitteln.
Finanziell ist immer die Maximierung des Eigenverbrauchs interessant. In Luxemburg kann man zusätzlich entweder einen Investitionszuschuss oder aber eine feste Einspeisevergütung beantragen (s. Klima-Agence – Beihilfensimulator). Für Deutschland sind die aktuellen Fördermittel auf der folgenden Seite beschrieben Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und -Fördersätze.
Nutzen sie gerne unser Simulationstool unter Energiemanagement – enerlyse.lu für eine eigene Einschätzung. Bei weiterführenden Fragen, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.
Ein Batteriespeicher erhöht den Anteil des selbst genutzten Solarstroms deutlich: Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote einer PV-Anlage typischerweise bei rund 30 %, mit Speicher häufig bei 60–70 %. Statt Strom für wenige Cent einzuspeisen und ihn abends teuer zurückzukaufen, nutzen Sie ihn selbst – darin liegt der wirtschaftliche Kern. Ob sich das rechnet, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem
Stromverbrauch und dessen Tagesverlauf, der Größe der PV-Anlage,
dem Strom- und Einspeisepreis sowie dem Speicherpreis. Als grobe
Orientierung für die Dimensionierung gilt die Faustformel von etwa
0,5-1 kWh Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch. Ein
zu großer Speicher wird selten voll und verschlechtert die
Wirtschaftlichkeit. Für eine eigene Einschätzung – inklusive Eigenverbrauch, Autarkiegrad und Amortisation – nutzen Sie gerne unser
Batteriespeicher-Simulationstool auf Energiemanagement – enerlyse.lu.
Zur Förderung: In Luxemburg werden Speicher in Verbindung mit einer
PV-Anlage bezuschusst; in Deutschland gibt es je nach Programm Landes- oder kommunale Zuschüsse sowie günstige KfW-Kredite.
Bei weiterführenden Fragen oder zur konkreten Auslegung schreiben
Sie uns gerne eine Nachricht.
1. Faserzementplatten (Eternit) vor 1990:
Typische Formen:
-Wellplatten (Welleternit)
-Dachplatten in Rechteck- oder Rhombusform
-Faserzement-Schindeln
Wahrscheinlichkeit:
Mittel bis Hoch ab Baujahr 1930
Sehr hoch, wenn Baujahr 1950–1990
Extrem hoch, wenn Baujahr 1960–1985
Erkennungsmerkmale:
Graue, leicht poröse Oberfläche
Moosbewuchs typisch
Oft mit sichtbaren Fasern an Bruchkanten
2. Kunstschiefer (Faserzement-Schiefer)
Viele „Schieferdächer“ aus den 60er–80er Jahren sind kein echter Schiefer, sondern asbesthaltiger Faserzement.
Wahrscheinlichkeit:
Hoch, wenn das Dach zwischen 1960–1990 gedeckt wurde
Besonders bei:
Einfamilienhäusern
Scheunen
Anbauten
Fassadenverkleidungen
3. Auch in Bitumen – und Teerpappen wurde Asbest teilweise eingearbeitet.
Woran erkenne ich es sicher?
Mit bloßem Auge ist eine 100-prozentige Sicherheit kaum möglich, aber es gibt zwei gute Indikatoren:
Baujahr: Alles vor 1990 ist verdächtig. Ab 1993 war es verboten, in den Jahren direkt davor gab es Übergangsphasen.
Prägung: Neuere, asbestfreie Platten (ab ca. 1990) haben oft einen eingestempelten Code wie „AF“ (Asbestfrei) oder „NT“ (Neue Technologie).
Die Auswahl der Heizung ist komplex und muss sowohl den Bedürfnissen des Gebäudes als auch denen der Bewohner entsprechen.
In der Regel besteht eine Wärmepumpe aus einer Außeneinheit (z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpe, Erdsonde oder Flächenkollektor) sowie einer Inneneinheit. Entscheidend für die Umsetzbarkeit sind unter anderem der verfügbare Platz, mögliche Schallemissionen sowie die baulichen und hydraulischen Gegebenheiten des Gebäudes. Genehmigungsrechtliche Aspekte, wie z. B. Schallemissionen oder Anforderungen zum Aufstellort unterscheiden sich in Luxemburg und Deutschland.
Ein zentraler Punkt ist die erforderliche Vorlauftemperatur des Gebäudes: Für einen wirtschaftlichen Betrieb sollte diese idealerweise nicht über 55 °C liegen. Ein einfacher Praxistest besteht darin, an den kältesten Tagen die Vorlauftemperatur des bestehenden Heizsystems auf 55 °C zu begrenzen und zu prüfen, ob alle Räume weiterhin ausreichend warm werden. Falls dies nicht der Fall ist, können Maßnahmen wie der Austausch einzelner Heizkörper, punktuelle energetische Sanierungen oder eine bivalente Betriebsweise (Kombination mit einem zweiten Wärmeerzeuger) sinnvoll sein.
Grundsätzlich sind eine Heizlastberechnung des Gebäudes (zur Bestimmung der maximal erforderlichen Heizleistung an den kältesten Tagen des Jahres) sowie der hydraulische Abgleich (zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Wärmeverteilung auf alle Heizkörper) bei der Auslegung einer Wärmepumpe erforderlich.
Wir beraten Sie gerne – von der ersten Idee und der Gegenüberstellung möglicher Varianten über genehmigungsrechtliche Aspekte und mögliche Fördermittel bis hin zur konkreten Auslegung und Umsetzung.
Ein Energieausweis ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine Immobilie (Haus oder Wohnung) bauen, verkaufen, neu vermieten oder verpachten wollen. In Luxemburg gilt die Ausweispflicht darüber hinaus auch bei wesentlichen Renovierungen, Erweiterungen sowie bei Umbaumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Bei jedem Neubau ist hier zu Beginn ein Planungsausweis (für die Baugenehmigung) und nach Abschluss der Bauleistung ein „as-built“-Ausweis zu erstellen.
Nicht in jedem Fall ist ein neuer Ausweis zwingend erforderlich: Ausnahmen gelten zum Beispiel bei kleineren Sanierungsmaßnahmen unterhalb bestimmter Schwellenwerte, bei provisorischen Gebäuden mit einer Nutzungsdauer von weniger als zwei Jahren sowie bei freistehenden Gebäuden mit einer Nettogrundfläche unter 50 m².
In Deutschland sind die Regelungen vergleichbar, basieren jedoch auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und weichen in einigen Details ab – etwa hinsichtlich der Schwellenwerte bei Renovierungen oder der Pflichten bei öffentlich genutzten Gebäuden. Ab Mitte 2026 wird in Deutschland zudem auch die Verlängerung bestehender Mietverträge unter bestimmten Voraussetzungen ausweispflichtig.
Gerne erstellen wir den Energieausweis für Sie (ob in Luxemburg oder Deutschland) und beraten Sie zu ihren Rechten und Pflichten.
Wieviel eine Dämmmaßnahme wirklich bringt, hängt vom sogenannten U-Wert ab: Er beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil (Außenwand, Dach,
Kellerdecke oder Fenster) nach außen verliert. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung. Durch eine zusätzliche Dämmschicht lässt sich dieser Wert – und damit der Heizwärmebedarf – oft deutlich senken. Wie groß der Effekt ist, hängt vom Bauteil, dem gewählten
Dämmstoff und der Dämmstärke ab.
Als grobe Orientierung können Sie unseren U-Wert-Rechner nutzen, auf: Energieberatung Luxemburg & Region Trier – enerlyse.lu. Sie wählen das Bauteil, den Dämmstoff und die Dämmstärke aus und erhalten den resultierenden U-Wert, die jährliche Energie-und CO₂-Einsparung, eine Kostenschätzung sowie die ungefähre Amortisationszeit. Zusätzlich zeigt das Tool, ob Ihre Maßnahme die aktuellen Förderanforderungen erfüllt – in Luxemburg den Klimabonus, in Deutschland die BEG-Förderung (BAFA/KfW) – und in welcher Größenordnung ein Zuschuss möglich ist.
Die Berechnung basiert auf anerkannten Normwerten (DIN EN ISO
6946) und liefert eine fundierte erste Einschätzung. Für eine belastbare Sanierungsplanung – etwa zur richtigen Reihenfolge der Maßnahmen, zur Vermeidung von Bauschäden (z. B. Tauwasser bei Innendämmung) und zur optimalen Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel – beraten wir Sie gerne persönlich.
Eine pauschale Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt es nicht – die Regeln unterscheiden sich aber zwischen Deutschland und Luxemburg.
In Deutschland gilt seit 2024 das novellierte Gebäudeenergiegesetz
(GEG, oft „Heizungsgesetz“). Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Greift aber eine neue Heizung, muss diese zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Wann diese Pflicht auch im Bestand verbindlich wird, ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt (Fristen Mitte 2026 für größere, Mitte 2028 für kleinere Kommunen). Unabhängig davon gilt schon länger: Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden – mit Ausnahmen etwa für Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie für langjährig selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser.
In Luxemburg gibt es kein GEG; die Lenkung erfolgt vor allem über die Förderung. Der Einbau neuer fossiler Heizungen wird nicht mehr bezuschusst, während der Umstieg auf erneuerbare Systeme (insbesondere Wärmepumpen) über den Klimabonus attraktiv gefördert
wird.
Wirtschaftlich ist der Zeitpunkt oft entscheidend: In Deutschland
ist der Heizungstausch über die BEG-Förderung derzeit mit bis zu
70 % Zuschuss möglich (Grundförderung plus Klimageschwindigkeits-
und Einkommensbonus). Ob in Ihrem Gebäude eine Wärmepumpe sinnvoll einsetzbar ist, lesen Sie in unserem FAQ-Eintrag „Kann eine
Wärmepumpe in meinem Gebäude sinnvoll eingesetzt werden?“.
